Fußverkehrs-Check

Bewerbungen bis 20. März möglich

Mit dem Bewerbungsaufruf für Städte und Gemeinden gehen die Fußverkehrs-Checks des Landes in die dritte Runde: „Es freut mich, dass wir den Städten und Gemeinden auch 2017 die überaus erfolgreiche Maßnahme anbieten können. Damit möchten wir die Kommunen dabei unterstützen, besonders für Kinder und ältere Menschen die Lebensqualität zu steigern“, freute sich Verkehrsminister Winfried Hermann am Freitag, 17. Februar. Ab sofort können sich die Städte und Gemeinden wieder um eine Teilnahme an den Fußverkehrs-Checks bewerben.

Unter dem Motto „Lebensqualität gestalten!“ sind die Kommunen eingeladen, sich für die Fußverkehrs-Checks 2017 zu bewerben und sich mit dem Land auf den Weg zu einem fußgängerfreundlichen Baden-Württemberg zu machen. „Für die Lebensqualität in den Städten und Gemeinden spielt der Fußverkehr eine zentrale Rolle. Sichere und komfortable Wege in den Innenstädten und den Wohngebieten sowie zur Arbeit und zu den Schulen laden die Menschen dazu ein, möglichst viele Wege zu Fuß zurückzulegen. Der Straßenraum wird damit wieder zum Lebensraum“, betonte Minister Hermann. 

Die bereits 2015 und 2016 in mehr als 20 Kommunen sehr erfolgreich durchgeführte Maßnahme der Fußverkehrs-Checks bietet den teilnehmenden Städten und Gemeinden die Gelegenheit, die Belange der FußgängerInnen in den Fokus zu rücken und gleichzeitig die Bürgerbeteiligung zu stärken. Dabei analysieren BürgerInnen gemeinsam mit der kommunalen Politik und Verwaltung sowie mit ExpertInnen im Dialog die Situation des Fußverkehrs. In Workshops und Begehungen erfassen sie die Stärken und Schwächen im örtlichen Fußverkehr und erarbeiten Vorschläge, wie die Wege zu Fuß künftig noch attraktiver und sicherer gestaltet werden können. 

Während der gesamten Dauer der Fußverkehrs-Checks werden die ausgewählten Kommunen von einem Fachbüro betreut und unterstützt. Finanziert wird die Maßnahme durch das Land. Insgesamt werden in diesem Jahr wieder acht Kommunen bei der Durchführung der Fußverkehrs-Checks vom Land gefördert. Bewerben können sich sowohl Einsteiger-Kommunen, die erst mit der Fußverkehrsförderung beginnen möchten, als auch Vorreiter-Kommunen, die schon eigene Konzepte zum Fußverkehr umsetzen. Bewerbungsstichtag ist der 20. März 2017. Anfang April werden die acht teilnehmenden Kommunen von einer Fachjury ausgewählt und am 5. Mai 2017 bei einer Auftaktveranstaltung des Ministeriums offiziell bekannt gegeben.

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