Gemeinderatswahl in Tauberbischofsheim
Wahl von 2019 muss wiederholt werden
Der Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, die Gemeinderatswahl 2019 muss wegen einer ungerechten Verteilung der Gemeinderatssitze auf die Stadtteile wiederholt werden. Die Tauberbischofsheimer:innen werden deshalb am 5. Februar 2023 erneut an die Wahlurne gebeten. Wir bitten alle Wahlberechtigten zu wählen und empfehlen, unsere Mitglieder auf der Bürgerliste zu wählen.