Pakt für Integration
Kommunen können starten
Gute Nachrichten für alle Kommunen in Baden-Württemberg, die Integrationsmanager für die Sozialberatung von Geflüchteten einstellen möchten: Wie der Betreuungsabgeordnete der Grünen, MdL Hermino Katzenstein mitteilt, haben sie jetzt Klarheit über die Höhe der ihnen dafür vom Land zur Verfügung gestellten Mittel. Das Sozial- und Integrationsministerium und die Kommunalen Landesverbände haben sich laut Katzenstein auf eine Verteilung der 116 Millionen Euro verständigt, die das Land den Kommunen während der zweijährigen Laufzeit des Paktes für Integration für das Integrationsmanagement bereitstellt. Davon profitieren auch die Städte und Gemeinden im Main-Tauber-Kreis, die jetzt Mittel abrufen beziehungsweise beantragen können, was teilweise bereits geschehen ist.
So stehen für Tauberbischofsheim 160.012 Euro, für Bad Mergentheim 142.498 Euro, für Lauda-Königshofen 141.702 Euro und für Wertheim 96.326 Euro zur Verfügung. Diesen Kommunen ist es damit möglich, selbst Integrationsmanager zu beschäftigen. Weikersheim hat einen Anspruch auf 37.416 Euro, Freudenberg auf 35.824, Külsheim auf 31.843 Euro, Niederstetten auf 29.455 Euro, Igersheim auf 28.659 Euro, Boxberg auf 23.882 Euro und Großrinderfeld auf 22.290 Euro. Diese Gemeinden können sich, ebenso wie andere, für die Beschäftigung von Integrationsmanagern zusammenschließen. „Mit den Integrationsmanagern gibt es endlich und erstmals eine professionelle Betreuung und Begleitung für Flüchtlinge mit abgeschlossenen Verfahren. Sie sind damit nicht mehr auf sich alleine gestellt“, freut sich Hermino Katzenstein. Der Abgeordnete betont: „Dieses Konzept eines flächendeckenden strukturierten Integrationsmanagements nach der vorläufigen Unterbringung ist bislang bundesweit einzigartig. Es soll dazu beitragen, dass aus Flüchtlingen bald Mitbürgerinnen und Mitbürger werden.“
Die Gemeinden, erläutert Katzenstein, können jeweils entscheiden, ob sie selbst Integrationsmanager beschäftigen oder sich mit anderen Gemeinden zusammenschließen und gemeinsam einen Antrag stellen möchten. Antragsberechtigt sind eine oder mehrere Kommunen, wenn sie laut Planungsrahmen Mittel in Höhe von mindestens 51 000 Euro in Anspruch nehmen könnten. Kommunen, die laut Planungsrahmen unter dieser Summe liegen, müssen sich mit anderen Kommunen zusammenschließen. Alternativ können die Mittel an den Landkreis abgetreten werden, der in diesem Fall die Aufgaben des Integrationsmanagements übernimmt.
Hintergrund:
Zentrale Aufgabe von Integrationsmanagern ist die individuelle und niedrigschwellige Sozialberatung und -begleitung für Geflüchtete in der Anschlussunterbringung. Am Beginn jeder Beratung steht das Erstellen des Integrationsplans. In diesem werden die persönlichen Daten (z. B. Qualifikationen und Kompetenzen, Schulbildung und Berufsabschluss, individuelle Entwicklungen) und die zu erreichenden Ziele schriftlich fixiert. Dabei geht es unter anderem um Fragen des Spracherwerbs, der Arbeitsmarktintegration, der Anerkennung ausländischer Qualifikationen sowie um Wohnen, Schule und Bildung. Der Integrationsplan wird kontinuierlich fortgeschrieben. Mit Hilfe des Integrationsmanagements sollen Geflüchtete in die Lage versetzt werden, vorhandene Strukturen und Angebote selbständig nutzen zu können.