Soforthilfe für Selbstständige und kleine Unternehmen kommt

MdL Hermino Katzenstein erklärt

Wir müssen und werden die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise abfedern und Unternehmen und Beschäftigten helfen. (Solo-) Selbständige und Kleinunternehmen, denen gerade alle Einnahmen wegbrechen und die z.B. ihre Miete nicht mehr zahlen können, brauchen besonders viel Unterstützung und können einen Zuschuss bekommen. Das hat der Landtag beschlossen.

Das Land stellt die 1,2 Milliarden Euro aus der bestehenden Rücklage und nochmal zusätzliche 5 Milliarden Euro an frischem Geld zur Verfügung. Dazu wurde heute durch den Landtag festgestellt, dass die Corona-Pandemie eine Naturkatastrophe gemäß der Landeshaushaltsordnung ist und trotz Schuldenbremse ausnahmsweise ein neuer Kredit (5 Mrd. Euro) aufgenommen werden kann.

Einige Maßnahmen im Überblick

  • Bürgschaftsrahmen: Wir vereinfachen und stärken die Rahmenbedingungen für Bürgschaften zur Unterstützung der von der Krise betroffenen Unternehmen: Wir erhöhen die Bürgschaftsquote von aktuell 50% auf 80% und wir setzen den Bürgschaftsrahmen des Landes von aktuell 200 Mio. € auf 1 Mrd. € herauf.

  • Über ein Sofortprogramm werden wir insbesondere kleinen und mittelständischen Unternehmen, Solo-Selbständigen, Kulturschaffenden und Gastronomen mit Soforthilfen unter die Arme greifen. Mit dem branchenoffenen Fonds sollen Selbstständige und mittelständische Unternehmen bis 50 Beschäftigte bei der Abdeckung ihres dringenden und kurzfristigen Finanzbedarfs unterstützt werden. Dabei sollen je nach Einzelfall Mittel in Höhe von zwischen 5.000 und 15.000 Euro fließen.

  • Beteiligungsfonds: Mit einem Beteiligungsfonds der L-Bank in Höhe von einer Milliarde Euro soll das Eigenkapital von in Not geratenen, systemrelevanten Unternehmen gestärkt werden, sodass diese die Krise überstehen.

  • Krisenberatungsprogramm: Insbesondere Selbstständige und Mittelständler sollen umfassend begleitet und mit zusätzlichen Online-Beratungsleistungen zur Corona-Soforthilfe, zur Liquiditätsplanung und zu weiteren Hilfsmaßnahmen unterstützt werden.

  • Steuerliche Erleichterungen: Das Bundesfinanzministerium hat zusammen mit den Landesfinanzministerien steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung von Unternehmen beschlossen, die von der Ausbreitung des Virus betroffen sind: Wer sich Steuern stunden lässt, zahlt keine Zinsen und muss auch keine Vollstreckung fürchten. Das gilt für die Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und die Umsatzsteuer

Anträge können ab Ende kommender Woche gestellt werden

Die nötigen Informationen sind auf der Website des Landes zu finden.

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