Gemeinden müssen handeln

Sein Urteil über die Ungültigkeit der Gemeinderatswahl in Tauberbischofsheim vom 4. August 2021 begründete das Verwaltungsgericht in Stuttgart mit der von der Einwohnerzahl stark abweichenden Repräsentanz zweier Ortsteile im Gemeinderat. Die gegen dieses Urteil eingelegte Revision des Landratsamts Main-Tauber hat der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim am 19. Juli 2022 zurückgewiesen. Die Grünen nahmen dies zum Anlass zu prüfen, ob von diesem Urteil auch andere Kommunen im Landkreis betroffen sein könnten, die ebenfalls die unechte Teilortswahl anwenden. Dabei stießen sie auf mehrere Gemeinden, bei denen die Sitzzahlen ihrer Wohnbezirke ebenso stark oder sogar noch stärker von den auf Grund der Einwohnerzahl rechnerisch ermittelten Sitzen abweichen. Bei allem Vorbehalt dieser Prüfung, weil die maßgeblichen Einwohnerzahlen erst im nächsten Jahr vorliegen werden, hält der Kreisvorstand der Grünen die Regelungen zur unechten Teilortswahl in den Hauptsatzungen der Kreisgemeinden Ahorn, Boxberg, Creglingen, Igersheim, Külsheim, Lauda-Königshofen, Niederstetten und Werbach für rechtlich angreifbar. Diese Liste könnte sich noch verlängern, weil nicht alle Kommunen im Landkreis die zur Prüfung erforderlichen Daten zur Verfügung gestellt haben.

Unechte Teilortswahl abschaffen

Die beste Lösung des Problems wäre nach Meinung des grünen Kreisvorstands die unechte Teilortswahl abzuschaffen, wie das zum Beispiel in Wertheim gemacht wurde. Damit kann eine ungleiche und ungerechte Repräsentanz im Gemeinderat vermieden werden. 50 Jahre nach der Gemeindereform sind die Kommunen im Übrigen so stark zusammengewachsen, dass es nicht mehr nötig erscheint, den Wohnbezirken feste Sitze im Gemeinderat zuzuweisen. Das Wahlverfahren ist kompliziert und überfordert viele Wählerinnen und Wähler. Die Anzahl ungültiger Stimmen liegt bei der unechten Teilortswahl etwa doppelt so hoch wie ohne sie. Die Kommunen können bei unechter Teilortswahl zudem so viele Sitze im Gemeinderat festlegen, wie erst für die nächst höhere Gemeindegrößenklasse vorgesehen sind. Hinzu kommt, dass in den meisten Fällen Ausgleichssitze vergeben werden müssen. Dadurch werden die Gemeinderäte weiter aufgebläht, was die Kosten für die Kommunalpolitik in die Höhe treibt.

Gemeinderatssitze gerecht verteilen

Eine Entscheidung darüber, ob die unechte Teilortswahl beibehalten oder abgeschafft werden soll, liegt aber natürlich allein bei den betreffenden Kommunen. Wenn sie beibehalten werden soll sind jedoch die Hauptsatzungen so zu ändern, dass die Sitze der Wohnbezirke den mit der Einwohnerzahl rechnerisch ermittelten Sitzen entsprechen und die Abweichungen davon ein gewisses Höchstmaß nicht überschreiten. Gegebenenfalls können mehrere Ortsteile zu einem Wohnbezirk zusammengefasst werden, um die Abweichungen zu minimieren. Auch wenn es dafür keinen absoluten Grenzwert gibt, so hat das vom Verwaltungsgerichtshof in Mannheim bestätigte Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart Anhaltspunkte für unzulässige Abweichungen von den rechnerisch ermittelten Sitzen geliefert. Die Grünen Main-Tauber empfehlen den von diesem Problem betroffenen Gemeinden, sich umgehend damit zu beschäftigen und ihre Hauptsatzungen zu ändern, um mögliche Wahlanfechtungsklagen nach der nächsten Kommunalwahl zu vermeiden.

Update 07.08.2022: Wie reagiert die Stadt Tauberbischofsheim auf die Urteile?

Auf ihrer Homepage informiert die Stadt Tauberbischofsheim über die Verwaltungsgerichtsurteile zur Gemeinderatswahl 2019 und die Konsequenzen, die sie daraus zieht.

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